Mitteilung Nr. 10 vom 11.11 .2011
Am 9.11.2011 hat im Landhaus Lenneper- Führt der offiziele Anhörungstermin
aller beteiligten Behörden usw. stattgefunden. Nachdem keine Einwendungen
bzw. Anregungen zum Wegeplan vorlagen, wurde dieser Plan rechtsgültig.
Ab sofort können die Waldwege im Bereich Selbecke - Steinernes Kreuz auf die
notwendige Wegebreite aufgehauen werden.
Der Plan ist einsehbar unter Waldwegebau.
Mitteilung Nr. 9 vom 01.10 .2011
In dem Rechtsstreit M. ./. FBG Selbecke hat der Kläger M. beim Landgericht Siegen im Berufungsverfahren M./ FBG Selbecke die Berufung gegen die Entscheidung des
Amtsgerichts Lennestadt vom 24.3.2011 zurückgenommen.
Damit ist der Rechtsstreit beendet und der Kläger trägt alle Kosten.




Mitteilung Nr. 7 vom 29.3 .2011
Hinweis für land- und forstwirtschaftliche Betriebe !
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Selbecke hat erstmals in 2010 Abschlagsrechnungen über den Eigenanteil der Kosten am Flurbereinigungs- verfahren versandt.
Diese Eigenanteilsbeträge können als Betriebskosten in der Anlage L bei der Einkommensteuer für das betreffende Wirtschaftsjahr angesetzt werden.
Spätere Ansetzung als im Jahr der Zahlung wird dann nicht mehr angerechnet !
( Rückfragen an das Finanzamt oder Ihren Steuerberater )
Mitteilung Nr. 4 vom 7.4.2011
Zahlungsklage auf Werklohn gegen die beklagte FBG Selbecke von 2009.
Das Urteil vom 24.03.2011:
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger hat nunmehr die Möglichkeit Berufung einzulegen. Dies bleibt abzuwarten.
Wir werden uns in diesem evtl. Fall auch vor dem Landgericht Siegen wieder sehen !
Mitteilung Nr. 3 vom 10.08.2009
Derzeit ist eine Zahlungsklage auf Werklohn vor dem Amtsgericht Lennestadt gegen die FBG anhängig. Eingeklagt wird Werklohn aus Auffüllarbeiten in 2007.
Die FBG verteidigt sich gegen die Klage.
In diesem Zusammenhang wird auch anwaltlich geprüft, ob ggf. Schadensersatzansprüche
gegen den ehemaligen Vorstand bestehen. (2007/2008)
Mitteilung Nr. 2 vom 19.02.2009
Der Auflösungsvertrag zwischen der TG Milchenbach und der FBG Selbecke
ist mit Datum vom 16.02.2009 von der Bezirksregierung Arnsberg
-Flurbereinigungsbehörde Siegen- genehmigt worden.
Somit sind wieder alle Waldbesitzer innerhalb der Gemarkung Selbecke ,
Flur 7, Pflichtmitglieder ab 01.01.2009 in der Wegekasse der
Teilnehmergemeinschaft Milchenbach.
Mitteilung Nr. 1 vom 05.02.2009
Information für alle Waldbesitzer im Flur7 der Gemarkung Selbecke (rund ums Alpenhaus).
Am 4.2.2009 fand ein Treffen mit dem Vorstand der TG Milchenbach statt.
An diesem Abend wurde von dem Vorstand der FBG Selbecke und dem Vorstand der TG Milchenbach der von der Flurbereinigungsbehörde Siegen vorbereitete Aufhebungsvertrag über den:
,,Vertrag von 2004 über die Unterhaltung der Waldwege usw. im Bereich Flur7 durch die FBG Selbecke" unterschrieben.
Dieser Vertrag wird noch durch das Amt für Agrarordnung genehmigt.
Das heißt:,, Ab dem 01.01.2009 ist die Teilnehmergemeinschaft Milchenbach wieder für die Wegeunterhaltung usw. zuständig. Die TG Milchenbach ist berechtigt, noch nicht eingezogene Beiträge usw. zu erheben. Hierüber wird die
TG Milchenbach die betroffenen Waldbesitzer aus dem Flur 7 in der noch folgenden Versammlung in Milchenbach ausführlich informieren."
11 Waldbesitzer im Flur 7 sind weiterhin Mitglied der FBG Selbecke, nur die Wegekassenverwaltung erfolgt durch die TG Milchenbach.
Weitere ausführliche Information in der Jahresversammlung der FBG Selbecke.
( Anfang März )